Aktuelles
+ Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen:
Das neue Kassengesetz 2016 ist da. Dieses hat zum Ziel, durch ein Zertifizierungsverfahren für elektronische Kassen und weitere Maßnahmen die Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Dies hat weitreichende Folgen in der Praxis.
Durch die Einführung der unangemeldeten Kassen-Nachschau ab 01.01.2018 kommt der zeitgerechten Führung von Grund(buch)aufzeichnungen und der Erstellung von Eigenbelegen eine noch höhere Bedeutung zu.
+ Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD):
Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Sie sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten und ersetzen ab dem Zeitpunkt ihrer Gültigkeit (01.01.2015) die bisher geltenden Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung als auch explizit für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten (insbesondere somit auch für Einnahmenüberschussrechner). Sie umfassen auch die Vor- und Nebensysteme der Buchführung bzw. Aufzeichnungen (z. B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung). Für die Einhaltung der GoBD ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich.
+ Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Zur Entlastung von Mittelstandsbetrieben erfolgt ab dem 01.01.2018 die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaschinen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.
+ Kleinbetragsrechnungen:
Die umsatzsteuerliche Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen wurde von 150 EUR auf 250 EUR abgehoben. Dies soll insbesondere bei Abrechnungen über kleine und immer wiederkehrende Barumsätze zu einiger Erleichterung bei den Unternehmen führen.
Aktuelles
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD):
Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Kleinbetragsrechnungen:
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